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Studiengebühr & Förderung
Schulgebühren & Förderung
Schulgebühren

Das Schulgeld beträgt monatlich 135,- € und schließt alle Wahlfächer und zusätzliche Unterrichtsstunden mit ein.


Förderung

Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen, können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) eine Förderung erhalten.
Auch das Finanzamt hilft mit!
Die Eltern können 30 % des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (§10 Abs.1 Nr. 90 EStG). Zur finanziellen Entlastung gibt es auch noch das Kindergeld.


Spendenempfangsberechtigung

Warum sind wir gemeinnützig und spendenempfangsberechtigt?
Wir haben wie z.B. die Kirche und das Rote Kreuz gar nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern verwenden die Schulgebühr ausschließlich für die Aus- und Fortbildung und sind deshalb auch zur Entgegennahme von Spenden berechtigt.